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Hintergrundinfomation: Der
Auswahlprozeß
Der Erzbischof von Canterbury
wird in einem komplizierten Verfahren ermittelt, bei dem sowohl der britische
Staat wie die anglikanische Kirche beteiligt sind. Zunächst wird
eine Kommission eingesetzt, der insgesamt 16 Mitglieder angehören.
Davon sind 13 stimmberechtigt. Vertreten sind Laien, Priester und Bischöfe.
Einer der nichtstimmberechtigen Mitlieder ist der Generalsekretär
der Anglikanischen Gemeinschaft. Er ist das einzige Mitglied, das nicht
der Church of England angehört. Diese Kommission einigt sich auf
zwei Kandidaten, die dem Premierminister vorgeschlagen werden. Hierbei
legt sie eine Reihenfolge fest. Der Premierminister ist nicht an diese
Reihenfolge gebunden, außerdem kann er von der Kommission weitere
Vorschläge verlangen. Sobald er sich nun für einen Kandidaten
entschieden hat, schlägt er diesen der Queen vor, die ihn offiziell
ernennt. Die Wahl durch das Kapitel der entsprechenden Kathedrale ist
reine Formsache.
Das jetzige System versucht
den Interessen von Staat und Kirche gerecht zu werden. In der Vergangenheit
hatte die Kirche kein Mitspracherecht.
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